Willkommen bei der Job Mobility 
humanmedizinischer Personaldienstleister

Die Intensivbetreuung

…häufig auch 24-Stunde-Pflege genannt.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist eine Non-Stop-Betreuung jedoch nicht zulässig. Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und somit stehen dem betreuenden Personal Ruhezeiten und Freizeitausgleich zu. Da die Intensivbetreuung psychisch und physisch sehr belastend ist bitten wir um Verständnis, dass unser Personal turnusmäßig alle 10 bis 12 Wochen wechselt. Dabei achten wir auf einen nahtlosen Wechsel von zwei oder drei gleichbleibenden Betreuungskräften für Sie. 

Woher kommt unser Personal

Unser Pflege- und Betreuungspersonal kommt aus Osteuropa und wird bei uns in Polen sozialversicherungspflicht beschäftigt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ermöglicht es, im gesamten EU-Schengenraum Personal zum Zwecke der Arbeit transnational zu entsenden. Hierfür erhalten unsere Mitarbeiter die A1-Bescheinigung, die die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestätigt. Diese sollten Sie sich am ersten Anreisetag von jeder Betreuungskraft im Original vorzeigen lassen und eine Kopie zu Ihren Unterlagen nehmen. 

                 Bitte bedenken Sie: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt!


Für den Einsatz in Deutschland erhält unser Personal den deutschen Mindestlohn bzw. Pflegemindestlohn. Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist prinzipiell auf Basis des Vertrauens gestellt. Um dennoch die hierzulande geltenden Arbeitsbedingungen einhalten zu können, führen unsere Mitarbeiter das Protokoll über erbrachte Leistungen, welches vom Kunden gegengezeichnet werden muss. Dieses Protokoll wird auch Grundlage zur Rechnungslegung sein.

 



Anrufen
Email
Info